Mit dem Start der Ökosozialen Steuerreform am 01.03.2022 ist ein neues Gesetz zur Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich in Kraft getreten. Seither werden Einkünfte aus Kryptowährungen per Gesetz in Österreich als “Einkünfte aus Kapitalvermögen” definiert. Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum & Co. unterliegen seither dem besonderen Steuersatz von 27,5%. Mit der Abfuhr der KESt gelten die Einkünfte aus Kryptowährungen als endbesteuert. Krypto-Steuern in Österreich unterliegen damit exakten Richtlinien.
Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen (Swap) stellen seit 01.03.2022 keine steuerpflichtige Handlung mehr dar. Somit ist z.B. der Tausch von Bitcoin hin zu einem Stablecoin steuerlich unbeachtlich.