Krypto Steuern Schweiz

Besteuerung von Kryptowährungen in der Schweiz

Gemäß der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gelten Kryptowährungen wie zum Beispiel der Bitcoin als digitale Wertrechte (bewegliches Kapitalvermögen) Art 16 Satz 3 DBG. Gemäß aktueller Bezeichnung handelt es sich hier um digitale Zahlungsmittel und fällt somit unter die Kategorie der Kapitalanlagen.

Ausgenommen ist hier der gewerbliche Handel – selbstständiges Erwerbseinkommen.

Werden Kryptowährungen ohne Absicht, diese zinstragend zu veranlagen, gekauft, ist die Veräußerung oder der Tausch von Krypto-Assets in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei. Daher ist z. B. der Tausch von Bitcoin hin zu einem Stablecoin steuerlich unbeachtlich. Ein steuerlicher Abzug aus Krypto-Verlusten ist nicht möglich.

Der Krypto-Winter
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Blockpit ermöglicht es Schweizer Krypto-Investoren mit der Krypto-Steuer Software Cryptotax in wenigen Minuten die anfallenden Steuern einfach zu berechnen und das eigene Krypto-Portfolio zu tracken.

Cryptotax ist für die Krypto Steuern Schweiz verfügbar und bietet eine direkte Anbindung mit den gängigsten Krypto-Anbietern wie Bitpanda, Binance oder Coinbase an.

Grundsätzliches zur Besteuerung in der Schweiz

In der Schweiz wird die direkte Bundessteuer (dBSt) auf das jeweilige Einkommen von natürlichen Personen erhoben, nicht jedoch auf das Vermögen (hier gelten alle Einkünfte auch aus beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten).

Steuerhöchstsatz ist bis 11,5% (Art. 128 Abs. 1 a). Diese Steuer gilt bundesweit.

Kantone und Gemeinden erheben neben der direkten Bundessteuer progressive Einkommensteuern und Vermögenssteuern, diese sind von Kanton zu Kanton in unterschiedlicher Höhe (Berechnung in Promille) und jährlich änderbar. Es gibt auch eine kantonspezifische Vermögensgrenze, ab wann diese Steuer zu tragen kommt. Die progressiven Einkommensteuern richten sich neben dem Kanton auch nach dem Einkommen und dem persönlichen Zivilstand (ledig, verheiratet).

Bei der Vermögenssteuer wird das gesamte Vermögen der natürlichen steuerpflichtigen Person herangezogen. Die Vermögenssteuer fällt jedoch nur an, wenn die Vermögensgrenze des jeweiligen Kantons überschritten wird. Hierunter fallen alle Sachen und Rechte, welche eine Person im Besitz hat, ebenso bewegliches- (z.B.: Kryptowährungen) und unbewegliches Vermögen.

Bemessungsstichtag ist hier der 31.12 eines jeden Jahres. Hier legt die ESTV den offiziellen Jahresendkurs als Durchschnitt von verschiedenen Handelsplattformen dar.

Vorsicht: Die ESTV listet nicht alle Kryptowährungen auf, wird die gewünschte Kryptowährung nicht gelistet, muss der Kurs selbst gewählt, jedoch belegbar sein! Die veröffentlichte Liste für das vorherige Steuerjahr kann in der Ratelist vorgefunden werden.

Tipp: Die Krypto Kurse befinden sich im Dokument „Kursliste – Band 1“ – Suchfunktion im Dokument nutzen!

Am Bild ersichtlich, die Steuerbemessungsgrundlage vom Jahr 2021.

ESTV Krypto Berechnung

Die Bemessungsgrundlage des Kurses von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und weiteren wird von der eidgenössischen Steuerverwaltung am Ende des Kalenderjahres für die Steuererklärung angegeben.

Erträge aus Mining sind einkommensteuerpflichtig, daher kommt die direkte Bundessteuer zu tragen, sofern kein Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit vorliegt.

Kryptowährungen, welche durch Staking generiert werden, fallen unter “Einkommen aus beweglichem Vermögen”. Dieses wird mit der dBst (maximal 11,5%) und den zusätzlichen Multiplikatoren besteuert. Betreibt man Staking ist man einkommensteuerpflichtig.

Beim Kryptolending erhält der Kreditgeber für das Verleihen seiner Coins Zinsen vom Kreditnehmer. Diese Vorgangsweise ist vergleichbar mit P2P Krediten. Dieses Einkommen gilt als “Einkommen aus beweglichem Vermögen”. In diesem Fall kommt die direkte Bundessteuer zu tragen. Hierbei wird das gesamte Einkommen ungeachtet der Quelle herangezogen mit der dBst sowie weiteren Faktoren versteuert.

Wird mit Kryptoverkäufen, Staking oder Lending der überwiegende Teil des Lebensunterhalts generiert, gilt dies als Erwerbseinkommen. Dieses muss mit der Einkommensteuer versteuert werden.

Die korrekte Besteuerung von NFTs ist zum jetzigen Zeitpunkt durch die Schweizer Behörden noch nicht abschließen definiert. Über alle getätigten NFT Käufe sollte jedoch Buch geführt werden, um im Anschluss dem Steueramt korrekte Informationen zu übermitteln.

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Jeder Schweizer Kanton hat einen anderen Steuerfuss
Steuerfuss Rechner Eidgenössische Steuerverwaltung Schweiz: https://swisstaxcalculator.estv.admin.ch/#/taxdata/tax-scales