Bitcoin und Co. stellen in Deutschland kein klassisches Finanzinstrument dar. Diese gelten als digital dargestellte Werteinheit von Währungen. Kryptos fallen daher unter private Veräußerungsgeschäfte (Spekulationsgeschäfte) § 23 EStG.
Im Zuge dessen, sind Einkünfte aus Kryptowährungen in Deutschland, mit dem persönlichen individuellen Einkommensteuersatz, plus Solidaritätszuschlag , versteuert. Hierbei gibt es jedoch eine 1-jährige Spekulationsfrist. Liegt zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Kryptowährung mindestens ein Jahr, dann sind die Gewinne steuerfrei.
Ebenso stellt der Tausch zwischen Kryptowährungen sowie der Tausch von virtuellen Währungen zu Euro einen Erwerb bzw. Verkauf dar. Daher ist ein Tausch zwischen Kryptowährungen in Deutschland auch dann immer steuerpflichtig, wenn kein Wechsel in eine Fiat-Währung stattgefunden hat.